Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen Fraktion

23. 10. 2012

THOMAE: Online-Kampagne gegen Änderungen im Sorgerecht ist verfehlt

BERLIN. Zu der von Familien- und Alleinerziehendenverbänden gestarteten Online-Unterschriftenkampagne gegen die Sorgerechtsreform erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:

Die Kritik an dem Gesetzentwurf ist unberechtigt. Das beschleunigte Verfahren wird nicht zur Regel. Vielmehr soll es bei Sorgerechtsstreitigkeiten nur unter folgenden Voraussetzungen greifen: Entweder nimmt die Mutter binnen sechs Wochen gar nicht zum Antrag des Vaters auf gemeinsame Sorge Stellung. Oder sie nennt darin keine kindeswohlrelevanten Gründe, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen. Die Frist zur Stellungnahme ist auch nicht zu kurz. Üblicherweise sind die Fristen in gerichtlichen Verfahren kürzer und betragen nur zwei oder vier Wochen. Mit Rücksicht auf die Mütter verlängern wir die Fristen hier auf sechs Wochen ab Zustellung der Antragsschrift.

Hintergrund: Liegen die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren vor, hat das Gericht im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der Eltern zu entscheiden.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
840-Thomae-Sorgerecht.pdf (2012-10-23, 92.07 KB)


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